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   LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09   

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LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09 (https://dejure.org/2012,9827)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.02.2012 - L 6 U 90/09 (https://dejure.org/2012,9827)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - L 6 U 90/09 (https://dejure.org/2012,9827)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 18/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - ständige Familienwohnung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09
    Da diese Vorschriften inhaltlich im Wesentlichen mit den früheren Regelungen des § 548 Abs. 1 Satz 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) und des § 550 Abs. 1 und 3 RVO übereinstimmen, kann die hierzu ergangene Rechtsprechung auch für die rechtliche Beurteilung des Vorliegens von Arbeits- und Wegeunfällen nach den Vorschriften des SGB VII weiter herangezogen werden, soweit nicht die wenigen Änderungen des materiellen Rechts entgegenstehen (BSG, 3.12.2002, B 2 U 18/02 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 13).

    Ständige Familienwohnung ist nach der Rechtsprechung des BSG eine Wohnung, die für "nicht unerhebliche Zeit" den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Versicherten bildet (BSG, 3.12.2002, B 2 U 18/02 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 13); die Beurteilung, ob die hiernach erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, richtet sich nach der tatsächlichen Gestaltung der Lebensverhältnisse des Versicherten zur Unfallzeit (BSG, B 2 U 20/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 19; BSG, 10.10.2002, B 2 U 16/02 R, SozR 3-2200 § 550 Nr. 22 m.w.N.).

    Schließlich ist der Begriff der Familienwohnung auch von psychologischen und soziologischen Gegebenheiten mitbestimmt (vgl. BSG, 28.05.1957, 2 RU 78/55, Juris, zuletzt BSG, 3.12.2002, B 2 U 18/02 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 13).

    Maßgebend ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG, 3.12.2002, B 2 U 18/02 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 13).

    Für die tatsächlichen Grundlagen des Vorliegens versicherter Tätigkeit muss der volle Beweis erbracht werden, das Vorhandensein versicherter Tätigkeit also sicher feststehen, während für die kausale Verknüpfung zwischen ihr und dem Unfall die hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt (BSG, 3.12.2002, B 2 U 18/02 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 13).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein nicht von oder nach der Wohnung angetretener Weg nach Sinn und Zweck des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII grundsätzlich unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblichen Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit stehen muss (vgl. BSG, 3.12.2002, B 2 U 18/02 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 13).

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09
    Für den inneren Zusammenhang ist dann entscheidend, ob dieser Weg noch von dem Vorhaben des Versicherten getragen ist, sich zur Arbeit bzw. Ausbildung zu begeben bzw. hiervon zurückzukehren (vgl. BSG, 31.5.1996, 2 RU 28/95, SozR 3-2200 § 550 Nr. 13 m.w.N.) oder davon rechtlich wesentlich geprägt ist, einen eigenwirtschaftlichen Besuch am "dritten Ort" abzuschließen (BSG, 2.5.2001, B 2 U 33/00 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 6 m.w.N.).

    Wie die Beklagte in dem angefochtenen Widerspruchsbescheid bereits zutreffend ausgeführt hat, berücksichtigt die neuere Rechtsprechung des BSG (anders als die frühere) bei der Bewertung der Prägung des unfallbringenden Weges zwar weiterhin die jeweiligen Entfernungen, misst ihnen aber ausdrücklich nicht die allein entscheidende Bedeutung zu und verlangt, dass die Umstände des jeweiligen Einzelfalles stärker zu berücksichtigen sind (vgl. BSG, a.a.O. unter Hinweis auf BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 6; Brackmann/Krasney, SGB VII, § 8 Rn. 198 m.w.N.).

    Zudem war der Aufenthalt des Klägers am "dritten Ort" nicht hinreichend betriebsbezogen, sondern überwiegend eigenwirtschaftlich geprägt (zum Verwandtenbesuch vgl. schon BSG, 31.5.1996, 2 RU 28/95, SozR 3-2200 § 550 Nr. 13; BSG, 2.5.2001, B 2 U 33/00 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 6).

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 16/02 R

    Wegeunfall - Tatbestandsmerkmal - ständige Familienwohnung - Unterkunft -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09
    Ständige Familienwohnung ist nach der Rechtsprechung des BSG eine Wohnung, die für "nicht unerhebliche Zeit" den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Versicherten bildet (BSG, 3.12.2002, B 2 U 18/02 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 13); die Beurteilung, ob die hiernach erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, richtet sich nach der tatsächlichen Gestaltung der Lebensverhältnisse des Versicherten zur Unfallzeit (BSG, B 2 U 20/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 19; BSG, 10.10.2002, B 2 U 16/02 R, SozR 3-2200 § 550 Nr. 22 m.w.N.).

    Die Rechtsprechung hat der Dauer der auswärtigen beruflichen Beschäftigung eines Versicherten im Hinblick auf die Lebenserfahrung die Bedeutung beigemessen, dass sich auch der Lebensmittelpunkt des Versicherten im Laufe der Zeit an den Ort der Tätigkeit verlagert (BSG, 10.10.2002, B 2 U 16/02 R, SozR 3-2200 § 550 Nr. 22 m.w.N.).

    Mitbestimmend sind dabei u.a. die sozialen Kontakte des Versicherten zu anderen Personen (BSG, 31.10.1972, 2 RU 137/70, Juris), wie häufig die betreffende Wohnung aufgesucht wird (BSG, 10.10.2002, B 2 U 16/02 R, SozR 3-2200 § 550 Nr. 22 m.w.N.) und ob die jeweiligen Wohnverhältnisse auf eine längere bzw. "nicht unerhebliche" Zeit angelegt sind.

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 28/95

    Vorübergehende Verlagerung der Familienwohnung iS. von § 550 Abs. 3 RVO

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09
    Für den inneren Zusammenhang ist dann entscheidend, ob dieser Weg noch von dem Vorhaben des Versicherten getragen ist, sich zur Arbeit bzw. Ausbildung zu begeben bzw. hiervon zurückzukehren (vgl. BSG, 31.5.1996, 2 RU 28/95, SozR 3-2200 § 550 Nr. 13 m.w.N.) oder davon rechtlich wesentlich geprägt ist, einen eigenwirtschaftlichen Besuch am "dritten Ort" abzuschließen (BSG, 2.5.2001, B 2 U 33/00 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 6 m.w.N.).

    Zudem war der Aufenthalt des Klägers am "dritten Ort" nicht hinreichend betriebsbezogen, sondern überwiegend eigenwirtschaftlich geprägt (zum Verwandtenbesuch vgl. schon BSG, 31.5.1996, 2 RU 28/95, SozR 3-2200 § 550 Nr. 13; BSG, 2.5.2001, B 2 U 33/00 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 6).

  • BSG, 28.07.1983 - 2 RU 19/83
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09
    Selbst eine starke innere Verbundenheit zu den Kindern in S. kann aber die Voraussetzungen für einen Versicherungsschutz nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 SGB VII (eine "ständige Familienwohnung") nicht ersetzen, wenn - wie hier - die tatsächliche Gestaltung der äußeren Verhältnisse dem entgegensteht (vgl. BSG, 28.7.83, 2 RU 19/83, USK 82107).

    Im Hinblick auf diese tatsächlichen Verhältnisse, die durch den rund neun Jahre währenden Aufenthalt des Klägers weit entfernt von der Wohnung in S. geschaffen worden sind, können auch die jährlich zwei Besuche des Klägers bei den Kindern keine ausschlaggebenden Argumente gegen die Verlagerung der Lebensinteressen des Klägers an dem Beschäftigungsort mehr darstellen, auch wenn in Betracht gezogen wird, dass gerade die weite Entfernung zwischen M. und S. wie auch die finanzielle Lage des Klägers häufigeren Reisen zu den Kindern entgegenstanden (vgl. BSG, 28.7.83, 2 RU 19/83, USK 82107).

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09
    bb) Der Ausgangspunkt des Weges des Klägers (S.) zur Arbeitsstätte (S.) ist damit als "dritter Ort" und nicht als auf dem Weg von M. nach S. liegend anzusehen (vgl. dazu BSG 4.6.2002, B 2 U 11/01 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 10 m.w.N.).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09
    Ob die Verrichtung, bei der sich der Unfall ereignet hat, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sog. innerer oder sachlicher Zusammenhang), ist wertend zu entscheiden, indem untersucht wird, ob sie innerhalb der Grenze liegt, bis zu der nach dem Gesetz der Unfallversicherungsschutz reicht (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, 1.7.1997, 2 RU 36/96, SozR 3-2200 § 548 Nr. 32; BSG, 12.4.2005, B 2 U 11/04 R, BSGE 94, 262, 263 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09
    Bei Dienstreisen wie allgemein bei versicherten Wegen geht allerdings der Versicherungsschutz durch eine eingeschobene private Verrichtung im Regelfall nicht endgültig verloren, sondern lebt nach deren Beendigung mit der Fortsetzung des angefangenen Weges wieder auf (siehe BSG, 9.12.2003, B 2 U 23/03 R, BSGE 91, 293 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3 Rn. 9 m.w.N.).
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09
    Ständige Familienwohnung ist nach der Rechtsprechung des BSG eine Wohnung, die für "nicht unerhebliche Zeit" den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Versicherten bildet (BSG, 3.12.2002, B 2 U 18/02 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 13); die Beurteilung, ob die hiernach erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, richtet sich nach der tatsächlichen Gestaltung der Lebensverhältnisse des Versicherten zur Unfallzeit (BSG, B 2 U 20/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 19; BSG, 10.10.2002, B 2 U 16/02 R, SozR 3-2200 § 550 Nr. 22 m.w.N.).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09
    Maßgebend ist dabei, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG, 31.5.1988, 2/9b RU 16/87, SozR 2200 § 548 Nr. 90; BSG, 13.9.2005, B 2 U 6/05 R, SozR 4-2700 § 2 Nr. 7 Rn. 16).
  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 11/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - dritter

  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

  • BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 16/87

    Berufliche Fortbildung - Bildungsreise - Fortbildungskatalog - Deutsche Ärzte -

  • BSG, 04.11.1981 - 2 RU 33/80
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 137/70
  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 78/55
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